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Aktuelle Infos zu Hausrat, Wohngebäude und „Weitere Naturgefahren“

23.07.2021 - Um Vertriebspartner und Kunden bei den Unwetterschäden schnellstmöglich zu unterstützen, gibt es neue Informationen zu Sanierungen und zur Alternative beim Einschluss der „Weiteren Naturgefahren“ in Wohngebäude.

Aussetzung des maschinellen Sanierungsverfahrens in Hausrat und Wohngebäude: Mit sofortiger Wirkung wird das Sanierungsverfahren in Hausrat und Wohngebäude bundesweit für zunächst sechs Wochen ausgesetzt (das heißt: technisch abgeschaltet). Sanierungsanstöße, die gegebenenfalls bereits im Zeitraum vom 14. bis zum 21. Juli ausgelöst wurden, werden durch die Betriebsabteilung beendet, eine separate Meldung ist nicht notwendig. Damit sollen insbesondere die betroffenen Vertriebspartner entlastet werden, aber natürlich auch die Kunden, die in dieser ohnehin schon schweren Situation nicht noch zusätzlich belastet werden.

Einschluss der Deckung „Weitere Naturgefahren“ (WN) in bestehende Verträge: Grundsätzlich sollten umfangreiche Vertragsänderungen immer über einen Ersatzantrag erfolgen.
Für den jüngeren WG-Bestand ab 2017 bietet die Sparte ein vereinfachtes Verfahren als Alternative an. Die Vertragsänderung zum Einschluss der „Weiteren Naturgefahren“ kann und soll dabei auf Basis einer einfachen Willenserklärung des Kunden erfolgen. Diese Willenserklärung ist für Vertriebspartner vorbereitet (siehe beigefügte Datei). Die wenigen Arbeitsschritte entnehmen Vertriebspartner dem OnePager (siehe beigefügte Datei). Der Einschluss erfolgt unkompliziert zum Tarifbeitrag für Risiken in der ZÜRS-GK 1-3 und mit maximal einem Vorschaden. Für Risiken in der GK4 ist der normale Antragsprozess zu nutzen. Sollten Vertriebspartner auf einen Bestandsvertrag stoßen, der bereits zwei oder mehr Schäden zu den „Weiteren Naturgefahren“ erfahren hat, soll das weitere Vorgehen mit der Betriebsabteilung abgestimmt werden.

Für alle Hausrat-Tarifgenerationen und den Wohngebäudebestand vor WG 2017 ist das Verfahren über einen Ersatzantrag konsequent einzuhalten.
In diesen Konstellationen empfiehlt sich eine komplette Vertragsneuordnung, und gerade in Wohngebäude bietet die aktive Umstellungshilfe auch eine sehr gute Option zur preislichen Gestaltung.

Die Sparte hat es sich – schon seit vielen Jahren - zum Auftrag gemacht, die Kunden aktiv auf dieses Risiko anzusprechen und auch in hochgefährdeten Regionen einen tariflichen Schutz anzubieten. Daran wird weiter festgehalten – und auch daran, die Vertriebspartnerinnen und –partner bestmöglich zu unterstützen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation gilt allerdings eine sensible Kundenansprache.